ab 4,53 EUR mtl.

HanseMerkur Hundehalterhaftpflicht

Hundehaftpflicht

Dieser Service ist kostenlos & unverbindlich. Deine Daten werden NICHT an Dritte weitergegeben.

hundehaftpflichtversicherung pflichtversicherung
ab 4,53 EUR mtl.
Tierversicherung Hund

Hundehaftpflicht

Dieser Service ist kostenlos & unverbindlich. Deine Daten werden NICHT an Dritte weitergegeben.

HanseMerkur Hundehaftpflicht Versicherung Vergleich

Hundehaftpflicht günstig

Versicherungsschutz für jeden Hundebesitzer

Versicherungsschutz für jeden Hundebesitzer. Wenn Dein Hund andere verletzt oder Eigentum beschädigt, dann haftest Du für diese Schäden. Auch wenn Dich bei diesen Vorfällen keine Schuld trifft, haftest Du als Tierbesitzer für die Folgen. Stell Dir vor, Dein Hund rennt plötzlich auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Das wird teuer. Die Hundehalterhaftpflicht schützt Dich vor den finanziellen Folgen und ist ein Muss für jeden Hundebesitzer (siehe auch Versicherungspflicht je Bundesland).

Hundehaftpflicht berechnen

Beitrag berechnen & abschliessen

Für Service-Card registrieren

Bei einem ONLINE Abschluss kann die Registrierung für die Service-Card ausschließlich über diese Website erfolgen. Die Registrierung erfolgt über den Button „Beitrag berechnen & abschließen“.

Hund
15 Mio Deckungssumme
4,53 EUR mtl.
125 EUR Selbstbeteiligung (2)
Listenhund
10 Mio Deckungssumme
14,05 EUR mtl.
125 EUR Selbstbeteiligung (2)
Listenhund
15 Mio Deckungssumme
14,95 EUR mtl.
125 EUR Selbstbeteiligung (2)

1  Für Sach- und Vermögensschäden. Personenschäden 5 Mio. EUR je geschädigte Person

2  Angebot für einen ungefährlichen/ gefährlichen Hund, 3 Jahre Laufzeit, monatliche Zahlweise, Beiträge inkl. Versicherungsteuer

Hundehaftpflicht Testsieger

Alle Rassen versicherbar

10 Mio

für Sach- und Vermögensschäden, 5 Mio bei Personenschäden je geschädigter Person

15 Mio

für Sach- und Vermögensschäden, 5 Mio bei Personenschäden je geschädigter Person

Du als  privater Tierhalter haftest grundsätzlich für die Schäden, die Dein Haustier verursacht. Um also die vom Vierbeiner verursachten Schäden nicht selbst zahlen zu müssen, tritt die Hundehalterhaftpflicht dafür ein.

Unsere günstige Versicherung bietet einen umfangreichen Schutz für alle Hunderassen – jetzt Hundehalterhaftpflicht berechnen.

Gefährliche Hunde
gefaehrliche hunderassen hundehaftpflichtversicherung

Höhere Prämie für bestimmte Rassen

Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa-Inu.

Mischlinge (Kreuzungen) mit einer der aufgeführten Hunderassen werden hinsichtlich der Prämie wie gefährliche Hunde eingestuft.

Hundehaftpflicht Versicherungen Vergleich

Leistungen

  • VERSICHERUNGSSCHUTZ bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • DECKUNGSSUMME 10 oder 15 MIO
  • ALLE HUNDERASSEN versicherbar: Versicherungsschutz gilt auch, wenn Dein Hund entgegen der Vorschriften der Stadt oder Gemeinde nicht angeleint ist bzw. keinen Maulkorb trägt.
  • DECKAKT: Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
  • EHRENAMT
  • THERAPEUTISCHE ZWECKE
  • MIETSACHSCHÄDEN und Schäden am Feriendommizil
  • FORDERUNGSAUSFALLDECKUNG: Versicherungsschutz zu den vereinbarten Deckungssummen
  • HUNDESCHULE UND VERANSTALTUNGEN: Private Teilnahme an z. B. Hunde- und Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Hundelehrgängen, Hundeprüfungen, Schauvorführungen sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).
  • WELPENSCHUTZ: Prämienfrei mitversichert sind alle Welpen der versicherten Hunde bis zum Alter von 12 Monaten
  • VERSICHERUNGSSCHUTZ weltweit, zeitlich unbegrenzt

Hundehaftpflicht vergleichen

tierversicherung leistungen vergleichen

In vielen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht für Hundebesitzer gesetzlich vorgeschrieben. 

Versicherungsschutz Hundebesitzer

Versicherungspflicht je Bundesland

Hundehalterhaftpflicht

Für bestimmte Hunderassen besteht, je nach Bundesland, eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber hat die Gefährdungshaftung für Tiere in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Versicherungspflicht: Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Versicherungspflicht für gefährliche Hunde: Baden-Würt­tem­berg, Bran­den­burg, Bremen, Hessen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz, Saar­land, Sachsen

Auf Verlangen der Behörden: Bayern

Emfpohlen: Mecklenburg-Vorpommern

Beste Hundehaftpflicht

Leistungen im Vergleich

Ungefährlicher Hund
MonatsbeitragMonatsbeitrag mit Zweit-Hunde-Nachlass
ohne SBmit 125 EUR SBohne SBmit 125 EUR SB
10 Mio Deckungssumme6,17 EUR4,69 EUR5,86 EUR4,45 EUR
15 Mio Deckungssumme Spartipp5,77 EUR4,53 EUR5,48 EUR4,31 EUR
Gefährlicher Hund
MonatsbeitragMonatsbeitrag mit Zweit-Hunde-Nachlass
ohne SBmit 125 EUR SBohne SBmit 125 EUR SB
10 Mio Deckungssumme18,50 EUR14,06 EUR17,57 EUR13,36 EUR
15 Mio Deckungssumme19,66 EUR14,94 EUR18,68 EUR14,20 EUR

Monatsbeiträge bei einer Vertragsdauer von 3 Jahren

Nachlässe:
Hunde-Nachlass: Wird zusätzlich zur Privathaftpflicht-Versicherung bei der HanseMerkur ein Hund versichert, reduziert sich die Hundehalter-Haftpflichtprämie um 5%.

Zweithunde-Nachlass: Versicherst Du mehrere Hunde bei uns, so gewähren wir ab dem zweiten und dann für jeden weiteren Hund einen Nachlass von 5%. Voraussetzung für die Gewährung des Nachlasses ist, dass alle Hunde  bei der HanseMerkur versichert sind. 

Senioren-Nachlass: Bist Du als Hundehalter bei Vertragsabschluss 55 Jahre und älter,  gewähren wir einen Nachlass in Höhe von 10% auf die Tarifprämie. 

Der Gesamtnachlass ist auf insgesamt 20% begrenzt.

 

Informationen
Fragen und Antworten zur Hundehalterhaftpflicht

In vielen Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht

Du als Hundebesitzer haftest grundsätzlich für Schäden, die Dein Hund verursacht. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet Dir umfangreichen Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus
ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Werden Hunde zu beruflichen, gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten, greift der Versicherungsschutz der privaten Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie rechtzeitig im Sinne von Ziffer 9.1 AHB zahlt. Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die
Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.

Prämienfreie Mitversicherung von Welpen
Prämienfrei mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für alle Welpen der versicherten Hunde bis zum Alter von 12 Monaten, sofern sie sich noch im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.

Hundefuhrwerke
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht infolge privaten Gebrauchs eigener oder fremder Hundefuhrwerke.

Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und Hundesportveranstaltungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Teilnahme an z. B. Hunde- und Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Dog Dance, Hundelehrgängen, Hundeprüfungen, Schauvorführungen und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).

Deckschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt.

Einsatz im Ehrenamt und zu therapeutische Zwecken
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hundehalters aus der Verwendung des versicherten Hundes bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, z. B. in Seniorenheimen sowie aus der privaten Nutzung zu therapeutischen Zwecken.

Kein Leinen- und Maulkorbzwang
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Hundes ohne Leine und ohne Maulkorb.

Tierische Ausscheidungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch tierische Ausscheidungen.

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
Eingeschlossen sind Regressansprüche aus übergegangenem Recht von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträgern, privaten und öffentlichen Arbeitgebern/Dienstherren wegen Personenschäden.

Mietsachschäden an Gebäuden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden einschließlich dazugehöriger Balkone, Terrassen und Loggien
und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
– Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung.
– Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen
sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Mietsachschäden an mobilen Gegenständen
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von mobilen
Einrichtungsgegenständen, Inventar in Hotels oder gemieteten Ferienwohnungen/-häusern.
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 50.000,- EUR und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.

Auslandsschäden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen. Versicherungsschutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte. Bei in den USA/US-Territorien und Kanada eintretenden Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst
entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter.

Kautionsleistungen bei Schäden im Ausland
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt die HanseMerkur dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000,- EUR zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine von der HanseMerkur zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.

Mitversicherung von Vermögensschäden
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.

Fortsetzung des Versicherungsschutzes nach dem Tod des VN
Für den mitversicherten Ehegatten/Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder für unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Fall des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.

Rettungs- und Bergungskosten
Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer für die im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zur Bergung dieser Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr 5.000,- EUR.

Sachschäden durch allmähliche Einwirkung
Eingeschlossen in die Versicherung sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die entstanden sind durch allmähliche Einwirkung von Temperaturen, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).

Ausfalldeckung (Forderungsausfall)
Bei Ausfall von rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren Forderungen gegenüber Dritten gilt Folgendes:
Die HanseMerkur gewährt dem VN und der/den versicherten Person/en Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandenen Schadenersatzforderungen gegen den Schädiger durch Urteil rechtskräftig und vollstreckbar festgestellt worden sind und nicht
durchgesetzt werden können. Der Versicherer stellt in diesen Fällen den VN so, als hätte der Schadenersatzpflichtige als Versicherter Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der diesem Vertrag zugrundeliegenden AHB und dieser Besonderen Bedingung. Ausgeschlossen bleiben außerdem Forderungsausfälle, die der Schädiger im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
verursacht hat.

Detaillierte Infos findest Du in der Kundeninformation.

Schäden an Deinem Eigentum sind nicht versichert.

Du kannst Deinen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen wenn Dein Hund:

  • verstirbt
  • den Besitzer wechselt
Alles auf einen Blick

Downloads

Unsere Empfehlung

Das Beste für Deinen Freund

Profitiere vom umfangreichen Versicherungsschutz der Hunde OP Versicherung und Hundekrankenversicherung.

hunde op versicherung
Hunde-OP Versicherung
ab 6,90 EUR mtl.
krankenversicherung hund
Hunde-KV inkl. OP-Schutz
z.B 31,29 EUR mtl.
katzen op versicherung
Katzen-OP Versicherung
ab 4,50 EUR mtl.
katzenkrankenversicherung
Katzen-KV inkl. OP-Schutz
z.B 16,84 EUR mtl.
Unsere Empfehlung

Du hast einen Schmusetiger?

Profitiere hier von den Top Leistungen zum kleinen Beitrag in der Katzen OP Versicherung oder Katzenkrankenversicherung.

Kontaktdaten

Kontaktiere uns

Du hast Fragen? Gemeinsam finden wir für Dein Haustier die passende Absicherung. 

040 41194601

sandra.hintze@hansemerkur.de