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Hundehaftpflicht

Mit der Hundehaftpflicht bis Du als Hundehalter gegen mögliche Schäden, die Dein Hund verursacht, abgesichert.

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Hundehaftpflicht

Mit der Hundehaftpflicht bis Du als Hundehalter gegen mögliche Schäden, die Dein Hund verursacht, abgesichert.

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Hundehaftpflicht – die günstige Absicherung für jeden Hundehalter

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Warum ist die Hundehaftpflicht der HanseMerkur sinnvoll?

So kannst Du den Beitrag zur Hundehaftpflicht reduzieren

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Leistungsbeispiele – Wann leistet die Hundehaftpflicht?

Personenschäden

Behandlungskosten oder Operationen, wenn eine Person gebissen wurde

Sachschäden

Beschädigung von Möbeln oder Bekleidung

Vermögensschäden

Verdienstausfall einer Person, die gebissen wurde z.B. Paket-Zusteller

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Hundehaftpflicht – unverzichtbar für jeden Hundehalter

Versicherungsschutz für jeden Hundebesitzer. Wenn Dein Hund andere verletzt oder Eigentum beschädigt, dann haftest Du für diese Schäden. Auch wenn Dich bei diesen Vorfällen keine Schuld trifft, haftest Du als Tierbesitzer für die Folgen. Stell Dir vor, Dein Hund rennt plötzlich auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Das wird teuer. Die Hundehalterhaftpflicht schützt Dich vor den finanziellen Folgen und ist ein Muss für jeden Hundebesitzer.

Hundehaftpflicht – Versicherungspflicht je Bundesland

Für bestimmte Hunderassen besteht, je nach Bundesland, eine Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber hat die Gefährdungshaftung für Tiere in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Versicherungspflicht: Berlin, Hamburg, Nieder­sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Versicherungspflicht für gefährliche Hunde: Baden-Würt­tem­berg, Bran­den­burg, Bremen, Hessen, Nord­rhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz, Saar­land, Sachsen

Auf Verlangen der Behörden: Bayern

Emfpohlen: Mecklenburg-Vorpommern

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Thema HanseMerkur Haustierversicherung

Fragen & Antworten zur Hundehaftpflicht

In vielen Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht. 

Du als Hundebesitzer haftest grundsätzlich für Schäden, die Dein Hund verursacht. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung bietet Dir umfangreichen Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus
ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Werden Hunde zu beruflichen, gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten, greift der Versicherungsschutz der privaten Hundehalterhaftpflichtversicherung nicht.

Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die
Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.

Prämienfreie Mitversicherung von Welpen
Prämienfrei mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für alle Welpen der versicherten Hunde bis zum Alter von 12 Monaten, sofern sie sich noch im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.

Hundefuhrwerke
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht infolge privaten Gebrauchs eigener oder fremder Hundefuhrwerke.

Teilnahme an Schauvorführungen, Turnieren und Hundesportveranstaltungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Teilnahme an z. B. Hunde- und Hundeschlittenrennen, Agility-Sport, Dog Dance, Hundelehrgängen, Hundeprüfungen, Schauvorführungen und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).

Deckschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt.

Einsatz im Ehrenamt und zu therapeutische Zwecken
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hundehalters aus der Verwendung des versicherten Hundes bei der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, z. B. in Seniorenheimen sowie aus der privaten Nutzung zu therapeutischen Zwecken.

Kein Leinen- und Maulkorbzwang
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Führen des Hundes ohne Leine und ohne Maulkorb.

Tierische Ausscheidungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch tierische Ausscheidungen.

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
Eingeschlossen sind Regressansprüche aus übergegangenem Recht von Trägern der Sozialversicherung und Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungsträgern, privaten und öffentlichen Arbeitgebern/Dienstherren wegen Personenschäden.

Mietsachschäden an Gebäuden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden einschließlich dazugehöriger Balkone, Terrassen und Loggien
und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
– Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung.
– Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen
sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Mietsachschäden an mobilen Gegenständen
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von mobilen
Einrichtungsgegenständen, Inventar in Hotels oder gemieteten Ferienwohnungen/-häusern.
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 50.000,- EUR und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.

Auslandsschäden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen. Versicherungsschutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte. Bei in den USA/US-Territorien und Kanada eintretenden Versicherungsfällen oder dort geltend gemachten Ansprüchen werden die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst
entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter.

Kautionsleistungen bei Schäden im Ausland
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt die HanseMerkur dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000,- EUR zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine von der HanseMerkur zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.

Mitversicherung von Vermögensschäden
Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.

Fortsetzung des Versicherungsschutzes nach dem Tod des VN
Für den mitversicherten Ehegatten/Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder für unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Fall des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.

Rettungs- und Bergungskosten
Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer für die im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zur Bergung dieser Tiere zu erbringen hat, werden vom Versicherer übernommen. Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden beträgt je Schadenereignis und Versicherungsjahr 5.000,- EUR.

Sachschäden durch allmähliche Einwirkung
Eingeschlossen in die Versicherung sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden, die entstanden sind durch allmähliche Einwirkung von Temperaturen, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen).

Ausfalldeckung (Forderungsausfall)
Bei Ausfall von rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren Forderungen gegenüber Dritten gilt Folgendes:
Die HanseMerkur gewährt dem VN und der/den versicherten Person/en Versicherungsschutz für den Fall, dass eine versicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird und die daraus entstandenen Schadenersatzforderungen gegen den Schädiger durch Urteil rechtskräftig und vollstreckbar festgestellt worden sind und nicht
durchgesetzt werden können. Der Versicherer stellt in diesen Fällen den VN so, als hätte der Schadenersatzpflichtige als Versicherter Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der diesem Vertrag zugrundeliegenden AHB und dieser Besonderen Bedingung. Ausgeschlossen bleiben außerdem Forderungsausfälle, die der Schädiger im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
verursacht hat.

Detaillierte Infos findest Du in der Kundeninformation.

Schäden an Deinem Eigentum sind nicht versichert.

Ab dem zweiten Hund erhältst Du einen Nachlass von 5 % für jedes weitere bei der HanseMerkur Über unseren Online-Link kannst Du mehrere Hunde gleichzeitig versichern.

Bei der HanseMerkur Hundehaftpflicht sind alle Hunderassen versicherbar. Die Rassen werden in ungefährliche Hunde und Listenhunde eingeteilt. Zu den Listenhunden gehören die Rassen, die vom Gesetzgeber aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. 

Höhere Prämien für Listenhunde bzw. gefährliche Hunde: Alano, American Bulldog, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogo Canario, Englischer Stafford, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull, Pit Bull Terrier, Rottweiler, Staffordshire Bull Terrier, Tosa-Inu.

Mischlinge (Kreuzungen) mit einer der aufgeführten Hunderassen werden als gefährliche Hunde eingestuft.

Werden Hunde zu beruflichen, gewerblichen oder betrieblichen Zwecken gehalten, greift der Versicherungsschutz der privaten Hundehaftpflicht nicht.

In der Hundehaftpflicht der HanseMerkur gibt es keine Wartezeit. Nach Abschluss der Hundehaftpflicht gilt sofortiger Versicherungsschutz.

Du kannst Deinen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen wenn Dein Hund:

  • verstirbt
  • den Besitzer wechselt
Wichtige Fragen & Antworten

Downloads alles auf einen Blick

Hier findest Du alle detaillierten Leistungsinformationen zur Hundehaftpflicht  auf einen Blick.

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